Schildheuer & Schildheuer
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Wenn die Karre im Dreck steckt...

Unsere Kernkompetenz: Verkehrsrecht
 
Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht. Als solche beschäftigen wir uns täglich mit diesem Rechtsgebiet und bilden uns laufend fort.

Herr Rechtsanwalt Schildheuer ist darüber hinaus für die Rechtsanwaltskammer Hamm als Dozent für Verkehrsrecht tätig.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Verkehrsrecht gehören unter anderem:

 
Verkehrsunfälle

  
  Schadensersatz für Sachschäden
     Arbeits- und Wegeunfälle
     Schmerzensgeld
     Behandlungskosten
     Verdienstausfallschäden
     Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden
     Werkstatt- und Gutachterauswahl
     Mietfahrzeuge: Beratung und Abrechnung
     Arbeitgeber: Regress bei Arbeitsausfall
     Kaskoschäden

Verkehrsstraftaten & Ordnungswidrigkeiten

  
  Bußgeldbescheide
     Strafverfahren
     Verteidigung gegenüber Behörden und vor Gericht
     Fahrerlaubnisangelegenheiten
     Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
     Regressansprüche von Haftpflichtversicherern
 
Kaufrecht

  
  Kauf und Verkauf von Fahrzeugen aller Art
     Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen
     Sachmangelhaftung, Rücktritt, Minderung
     Prüfung von Kaufverträgen und AGB

Fragen & Antworten - FAQ


Nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden sichern die Werkstätten den Geschädigten nicht selten eine unbürokratische und vollständige Abwicklung des Unfalls zu. Vielfach sind sie hierzu aber weder berechtigt noch in der Lage. Zunächst sind Werkstätten nicht berechtigt, Rechtsberatung zu betreiben. Hierzu fehlt ihnen auch die notwendige Fachkompetenz. Begriffe wie merkantiler Minderwert, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Betriebsgefahr, Schmerzensgeld, Quotenvorrecht, Wegeunfall etc. sind für Nichtjuristen Fremdworte, für Geschädigte nach Verkehrsunfällen aber nicht selten bares Geld wert.

Bei Personenschäden droht der Verlust weitreichender Ansprüche, wenn die Betroffenen ihre Rechte nicht kennen. Wussten Sie z.B., dass auf dem Weg von und zur Blutspende automatisch eine beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung besteht, deren Leistungen nicht selten erheblich besser sind als die einer privaten Vorsorge? Oder dass vermehrte Bedürfnisse in der Haushaltsführung auch erstattungsfähig sein können, wenn man keine Hilfskraft einstellt? Über diese und viele andere Fragen kann Sie nur ein mit dem Verkehrsrecht vertrauter Rechtsanwalt seriös beraten.

Bei unklarer Verschuldenslage empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erst Recht, da es dann nicht nur um die Höhe der Ansprüche, sondern schon um deren Bestehen dem Grunde nach geht.

Und selbst als Unfallverursacher kann der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll sein, sei es wegen der Sanktionen durch Polizei oder durch die Straßenverkehrsbehörde, sei es um eine Höherstufung bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden.




Für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts in aller Regel kostenlos. Zwar fallen hierfür Kosten und Gebühren nach Vereinbarung oder nach dem RVG an. Diese zählen jedoch zum erstattungsfähigen Schaden, sodass sie komplett vom Schädiger übernommen werden müssen. Dies gilt für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gleichermaßen.

Bei Mitverschulden besteht zumindest eine Pflicht zur anteiligen Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch die Gegenseite.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen unabhängig vom Verschulden ohnehin die Anwalts- und Gerichtskosten ab.




Wir raten unseren Mandanten für den Bereich "Verkehr" zum Abschluss einer solchen Versicherung, da diese nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisangelegenheiten und vielen anderen Fällen einspringt, in denen das Kostenrisiko sonst ein erheblicher Faktor wäre. Gleichzeitig sind die Beiträge im Verhältnis zum hohen Nutzen einer solchen Versicherung vergleichsweise günstig.




Selbstverständlich gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen usw. Anschließend gilt jedoch: Rufen Sie grundsätzlich die Polizei. Lassen Sie sich als Geschädigter insbesondere nicht von Versprechungen des Unfallgegners, er "werde das schon regeln", hiervon abhalten. Nicht selten stellen solche Personen im Nachklang das Unfallgeschehen völlig anders dar, als es sich tatsächlich zugetragen hat.

Versetzen Sie nach Möglichkeit auch die Fahrzeuge vor dem Eintreffen der Polizei nicht, wenn die Verkehrslage es erlaubt. Anderenfalls fertigen Sie nach Möglichkeit zumindest einige Fotos von den Fahrzeugen in ihrer Position nach dem Unfall an.

Wichtig auch: Lassen Sie sich an der Unfallstelle nicht bedrängen und geben Sie keine Erklärungen (wie Schuldanerkenntnisse o.ä.) ab, auch wenn man Ihnen Vorwürfe macht und/oder Sie selbst meinen, Sie hätten den Unfall verschuldet. Bei neutraler Betrachtung aus der Distanz stellen sich die Dinge nicht selten anders dar als unter der schockierenden Wirkung unmittelbar nach dem Unfallereignis.

Sind neutrale Zeugen wie z.B. Passanten vorhanden, sprechen Sie diese ggf. an und fragen Sie nach deren Personalien oder einer Telefonnummer. In nicht wenigen Fällen gibt eine solche Zeugenaussage später den Ausschlag, wenn sich die Angaben der Beteiligten widersprechen.




Zuweilen empfehlen Versicherungen oder Werkstätten ihren Kunden bestimmte Rechtsanwälte. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

- Es steht jedermann frei, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. In keinem Fall sind damit Nachteile wie der Verlust des Versicherungsschutzes oder Zusatzkosten verbunden. Hierauf weisen seriöse Unternehmen auch stets ausdrücklich hin. Es ist also ganz klar festzuhalten: Empfehlungen Dritter sind niemals verbindlich. In Deutschland herrscht für jedermann und in jedem Fall freie Anwaltswahl.

- Dies vorausgeschickt macht es u.E. einen Unterschied, von wem die Empfehlung stammt. Kommt sie von Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung, so wird diese im Zweifel das Wohl ihrer Versicherten - und damit das Ihre - im Auge haben und deshalb Anwälte empfehlen, mit denen sie laufend zusammenarbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.

Für Dritte, wie z.B. Werkstätten oder gar die gegnerische die KfZ-Haftpflichtversicherung, kann dies nicht mit gleicher Sicherheit gesagt werden. Hier sollte man vielmehr kritisch hinterfragen, ob eine Anwaltsempfehlung tatsächlich gut gemeint ist, oder nicht vielmehr eigene Interessen verfolgt.




Auf unserer Internetseite finden Sie hier einen Fragebogen, den Sie ausfüllen, uns vorab per E-Mail oder Telefax übersenden oder zum Termin mitbringen können. Dieser Fragebogen ist in vielen Fällen eine große Hilfe.

Das Ausfüllen von Fragebögen ist aber nicht jedermanns Sache, es handelt sich daher selbstverständlich um einen rein optionalen Service.

Bringen Sie bitte in jedem Fall alle Dokumente zum Termin mit, die Sie in der Unfallsache erhalten haben, z.B. den polizeilichen Unfallbericht, Schriftverkehr usw., soweit bekannt auch Ihre Versicherungsnummer beim Kfz-Haftpflichtversicherer und Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie einmal etwas vergessen haben, können Sie aber all diese Dokumente auch noch nachreichen.




Unsere üblichen Bürozeiten sind werktags von 9 bis 17 Uhr. Darüber hinaus nehmen wir auch Termine nach Vereinbarung an. Am besten nehmen Sie unmittelbar nach dem Unfall Kontakt mit uns auf. Schon bei der Wahl der Werkstatt (Stichworte: Gutachten oder nicht? Mietwagen oder nicht?) kann man kostspielige Fehler begehen.

Außerhalb unserer Bürozeiten steht Ihnen die WebAkte zur Verfügung. Über diese können Sie jederzeit einen ersten Kontakt zu uns aufnehmen und - sollten Sie sich hierfür entscheiden - auch während des Mandats jederzeit Einsicht in Ihre Akte nehmen.

Anfahrtsbeschreibungen sowie Bus- und Bahnfahrpläne finden Sie auf unserer Kontaktseite.



 



 

Kanzlei Schildheuer & Schildheuer l Von-Steuben-Straße 10 l 48143 Münster
Fon: 0251-208830-0 l Fax: 0251-208830-20 l E-Mail: